Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien – Heizen mit Holz und Pellets
Neuen Förderrichtlinien ab Anfang 2007
Die Bundesregierung erarbeitet z.Zt. die neuen Förderrichtlinien für erneuerbare Energien, die voraussichtlich Anfang 2007 in Kraft treten werden.
Errichtung automatisch beschickter Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 8 kW bis 100 kW:
Bei Anlagen zur Verbrennung von Holzpellets (auch Kombinationskessel) beträgt die Förderung 36,00 € je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.500 €.
Kontakt
Ansprechpartner zum Förderprogramm Erneuerbare Energien sind:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433/434/435
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-625
Telefax: 06196 908-800
|