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Solaranlagen jetzt durch KfW gefördert

Solaranlagen werden seit heute im KfW-Programm "Wohnraum modernisieren" gefördert.

Bislang wurden Solaranlagen im Maßnahmepaket 5 des CO2-Gebäudesanierungsprogramms gefördert, wenn ein Öl- oder Gaskessel, der vor dem 1. Juni 1982 eingebaut worden war, durch einen Brennwertkessel mit Solaranlage ersetzt wurde. Ab sofort hat nun die KfW die Heizungssanierung mit Solaranlage in das Programm "Wohnraum modernisieren" verschoben und die Konditionen verbessert.

Im Bereich "ÖKO-PLUS-Maßnahmen" werden mit einem effektiven Zinssatz von 3,80% derzeit gefördert:
  • Heizungseinbau, wenn auch eine solarthermische Anlage installiert wurde

  • Biomasseanlagen: automatisch beschickte Zentralheizungsanlangen, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden (Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffe, Biogas)

  • Holzvergaser-Zentralheizungen

  • Wärmepumpen

Die Erneuerung von Gas- und Ölheizungsanlagen ohne Solaranlage wird künftig im Bereich "STANDARD-Maßnahmen" mit Krediten zu einem Zinssatz von 4,87% effektiv gefördert.

Für alle Maßnahmen gilt ein maximaler Kreditbetrag von 50.000 Euro pro Wohneinheit, die Kredite gibt es mit Laufzeiten von 10, 20 und 30 Jahren. Auszahlung in ÖKO-PLUS: 100%. Die Altersgrenze der auszutauschenden Kessel wurde gestrichen, so dass künftig das Programm bei allen Heizungsmodernisierungen genutzt werden kann.

 
 
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