Ausstattung der Anlage mit geeignetem Funktionskontrollgerät oder Wärmemengenzähler
Ab 20 m² BKF Vakuumröhrenkollektor oder ab 30 m² BKF Flachkollektor mind. ein Wärmemengenzähler im Kollektorkreislauf
Die förderfähigen Solarkollektoren müssen den Herstellernachweis nach DIN EN 12975 erfüllen. Nei-geprüfte Kollektoren müssen ab 2007 das Label „Solar Keymark“ tragen.