Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien – Solarkollektoranlagen
Aktuelle Information:
Das Bundesumweltministerium hat für das Jahr 2011 Mittel zur Förderung erneuerbarer Energien im Gebäudebestand zur Verfügung gestellt.
Gefördert wird ausschließlich der Gebäudebestand, also dort wo bereits eine Heizanlage besteht.
Im Jahr 2011 werden ebenso Heizungssanierungen mit Kesseltausch in Verbindung mit Solarthermie im Rahmen eines zusätzlichen Bonusprogrammes gefördert.
Auch der Austausch von Pelletkessel für Ihre alte Ölheizung wird durch das MAP gefördert.
Ab einem Wohnhaus mit 3 Wohnungen kann das Innovationsprogramm des MAP sehr interessant sein für Solaranlagen ab 20m² bis 40m².
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Basis-, Bonusund Innovationsförderung Solar, Stand: 15.03.2011 |
Kontakt
Ansprechpartner zum Förderprogramm Erneuerbare Energien sind:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433/434/435
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-625
Telefax: 06196 908-800
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