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Förderung – EILMELDUNG!

Solarthermie-Zuschüsse bei Heizungsmodernisierung erhöhen sich zum Jahreswechsel um 20 Prozent
Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, ab Anfang 2016 die Zuschüsse zur Errichtung von Solarheizungen deutlich zu erhöhen. Nach dem heute verabschiedeten „Anreizprogramm Energieeffizienz“ werden die Fördersätze für den Austausch veralteter Heizungen um 20 Prozent erhöht, wenn dabei Solartechnik zum Einsatz kommt. Eine entsprechende „Richtlinie zur Förderung der beschleunigten Modernisierung von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien“ soll am 30. Dezember 2015 veröffentlicht werden.

Im Regelfall dürfte Eigenheimbesitzern für die solare Heizungsmodernisierung nach der Anhebung der Zuschüsse künftig eine BAFA-Förderung in Höhe von 3.000 oder gar 3.600 Euro statt bislang 2.500 Euro winken.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist, dass der Inbetriebnahme-Zeitpunkt der neuen Solarheizung nach dem 1. Januar 2016 liegt und dass es sich bei der zu ersetzenden Heizungsanlage um eine Öl- oder Gasheizung ohne Brennwerttechnik handelt sowie diese Heizung nicht der Austauschpflicht nach Paragraf 10 der EnEV unterliegt.

Die Fördersätze für heizungsunterstützende Solaranlagen sollen konkret um 20 Prozent höher ausfallen als bisher (für Warmwasseranlagen wird es keine Besserstellung geben). Eine heizungsunterstützende Solaranlage wird demnach ab dem 1.1.2016 in der Basisförderung mit 2.400 statt bisher 2.000 Euro gefördert (bzw. statt 140 Euro je qm 168 Euro je qm Kollektorfläche). Auch die Fördertatbestände in der Zuschussförderung werden um 20 Prozent angehoben. Dies bedeutet z.B. für den für die Solarthermie besonders wichtigen Fördertatbestand Kesseltauschbonus, dass dieser von 500 auf 600 Euro angehoben wird. Offen ist bislang, ob es auch für Innovationstatbestände eine Besserstellung geben wird.

Zudem wird es für die im Zusammenhang mit der Errichtung einer Solarwärmeanlage gewährten Zusatzförderung für Optimierungsmaßnahmen künftig einen pauschalen Bonus von 600 Euro geben.

Offen ist derzeit neben der Berücksichtigung der Innovationsförderung noch, inwiefern sich die neuen Förderrichtlinien auf die Möglichkeit der Kumulierung mit den Mitteln der KfW-Förderbank auswirken.

Die Richtlinie zu den Förderbedingungen wird voraussichtlich erst am 30.12. auf der Seite des BAFA veröffentlicht werden. Der BSW-Solar wird seine Mitglieder spätestens nach Vorliegen der Förderrichtlinie erneut informieren und Antworten auf noch offenen Fragen liefern.

Das BAFA informierte bereits über die Voraussetzungen für die Nutzung des verbesserten Optimierungsbonus: Sie finden Sie hier: http://bsw.li/1OhJQI1

Der Bundesverband Solarwirtschaft hatte zuvor die Verbesserungen der Solarthermie-Förderung mit Verweis auf die anhaltend niedrigen Öl- und Gaspreise aktiv eingefordert. Die neue Richtlinie bietet einen guten Anlass, im kommenden Jahr einmal mehr auf die Potenziale einer Solarheizung aufmerksam zu machen und zusätzliche Verkaufsanlässe zu schaffen.

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