Gas, Strom und Öl werden immer teurer und die dazugehörigen Heizsysteme wie Gas- und Ölheizung…
Förderung von Biomasseanlagen
1. Basisförderung b)
1) nur Anlagen mit Pufferspeicher(n) mit einem Mindestvolumen von 30 Liter pro kW
2) nur Anlagen mit einem Staubemissionsgrenzwert von max. 15 mg/m³ (Typprüfung) sowie mit Leistungs- und Feuerungsregelung, Pufferspeicher mit Mindestvolumen von 55 Liter/kW erforderlich
b) Fördervoraussetzung ist der Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage
EB (Gebäude-Effizienzbonus)
Gilt nicht für Neubauten und Nichtwohngebäude, 0,5-fache der Basis- bzw. Innovationsförderung, Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 müssen erfüllt werden.
KB (Kombinationsbonus)
Bei gleichzeitiger Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage oder förderfähigen effizienten Wärmepumpe / Biomasseanlage und dem Anschluss an ein Wärmenetz, in Verbindung mit einer förderfähigen Wärmepumpe auch bei der Errichtung einer nach dem MAP nicht förderfähigen Solarkollektoranlage mit einer Bruttokollektorfläche vom 7 m², sofern diese einen Beitrag als Wärmequelle für die Wärmepumpe leistet, 500,00€ je Anlage.
OHB (Bonus Optimierung Heizungsanlage)
10% der förderfähigen Investitionskosten (max. 50% der Basisförderung) – Optimierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Biomasseanlage / einer effizienten Wärmepumpe (z.B. Sanierung Abgasanlage, Einbau NT-Heizkörper, Austausch Tank etc.) siehe auch: www.bafa.de
2. Innovationsförderung
1) nur Anlagen mit Pufferspeicher(n) mit einem Mindestvolumen von 30 Liter pro kW
2) bei Pelletkesseln > 56 kW führt die Basisförderung zu einem höheren Förderbetrag
3) bei Pelletkesseln >65 kW führt die Basisförderung zu einem höheren Förderbetrag
EB (Gebäude-Effizienzbonus)
Gilt nicht für Neubauten und Nichtwohngebäude, 0,5-fache der Basis- bzw. Innovationsförderung, Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 müssen erfüllt werden.
KB (Kombinationsbonus)
Bei gleichzeitiger Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage oder förderfähigen effizienten Wärmepumpe und dem Anschluss an ein Wärmenetz, 500,00€ je Anlage.
OHB (Bonus Optimierung Heizungsanlage)
10% der förderfähigen Investitionskosten (max. 50% der Basisförderung) – Optimierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Biomasseanlage / einer effizienten Wärmepumpe (z.B. Sanierung Abgasanlage, Einbau NT-Heizkörper, Austausch Tank etc.) siehe auch: www.bafa.de
Hier erhalten Sie die ausführliche Fördertabelle:
Fördertabelle für Biomasse (PDF-Dokument)
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