
Förderung von Biomasseanlagen
1. Basisförderung b)
1) nur Anlagen mit Pufferspeicher(n) mit einem Mindestvolumen von 30 Liter pro kW
2) nur Anlagen mit einem Staubemissionsgrenzwert von max. 15 mg/m³ (Typprüfung) sowie mit Leistungs- und Feuerungsregelung, Pufferspeicher mit Mindestvolumen von 55 Liter/kW erforderlich
b) Fördervoraussetzung ist der Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage
EB (Gebäude-Effizienzbonus)
Gilt nicht für Neubauten und Nichtwohngebäude, 0,5-fache der Basis- bzw. Innovationsförderung, Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 müssen erfüllt werden.
KB (Kombinationsbonus)
Bei gleichzeitiger Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage oder förderfähigen effizienten Wärmepumpe / Biomasseanlage und dem Anschluss an ein Wärmenetz, in Verbindung mit einer förderfähigen Wärmepumpe auch bei der Errichtung einer nach dem MAP nicht förderfähigen Solarkollektoranlage mit einer Bruttokollektorfläche vom 7 m², sofern diese einen Beitrag als Wärmequelle für die Wärmepumpe leistet, 500,00€ je Anlage.
OHB (Bonus Optimierung Heizungsanlage)
10% der förderfähigen Investitionskosten (max. 50% der Basisförderung) – Optimierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Biomasseanlage / einer effizienten Wärmepumpe (z.B. Sanierung Abgasanlage, Einbau NT-Heizkörper, Austausch Tank etc.) siehe auch: www.bafa.de
2. Innovationsförderung
1) nur Anlagen mit Pufferspeicher(n) mit einem Mindestvolumen von 30 Liter pro kW
2) bei Pelletkesseln > 56 kW führt die Basisförderung zu einem höheren Förderbetrag
3) bei Pelletkesseln >65 kW führt die Basisförderung zu einem höheren Förderbetrag
EB (Gebäude-Effizienzbonus)
Gilt nicht für Neubauten und Nichtwohngebäude, 0,5-fache der Basis- bzw. Innovationsförderung, Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 müssen erfüllt werden.
KB (Kombinationsbonus)
Bei gleichzeitiger Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage oder förderfähigen effizienten Wärmepumpe und dem Anschluss an ein Wärmenetz, 500,00€ je Anlage.
OHB (Bonus Optimierung Heizungsanlage)
10% der förderfähigen Investitionskosten (max. 50% der Basisförderung) – Optimierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Biomasseanlage / einer effizienten Wärmepumpe (z.B. Sanierung Abgasanlage, Einbau NT-Heizkörper, Austausch Tank etc.) siehe auch: www.bafa.de
Hier erhalten Sie die ausführliche Fördertabelle:
Fördertabelle für Biomasse (PDF-Dokument)